AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE BUCHUNG VON Angeboten der Handballschule Oberberg

VfL Handball Gummersbach GmbH

Steinmüllerallee 3
D-51643 Gummersbach

Im Folgenden „Handballschule Oberberg“ genannt.

– ab AUGUST 2020 –

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote der VfL Handball Gummersbach GmbH im Rahmen der Handballschule Oberberg, die die Teilnehmer direkt über die Website der Handballschule Oberberg buchen. Sie gelten insbesondere für alle Angebote und Leistungen aus Katalogen, Prospekten, Flyern und Internetseiten der Handballschule Oberberg (eine Marke der VfL Handball Gummersbach GmbH) soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Bestimmungen getroffen werden.

II. Abschluss des Vertrages
(1) Mit der Anmeldung für ein Camp, Workshop, Events, Unterrichtseinheiten (Buchung) bietet der Kunde der Handballschule Oberberg den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Angebots-Ausschreibung und dieser Geschäftsbedingung sowie – soweit diese zusätzlichen Hinweise und Erläuterungen dem Kunden bei der Buchung vorliegen – aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax, via Internet (Onlineformular), via Telefon oder per E-Mail erfolgen.

(2) Bei elektronischer Übermittlung einer Buchung (namentlich Onlineformular oder E-Mail) wird die Handballschule Oberberg dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Teilnahme am Camp.

(3) Der Vertrag über die Teilnahme an den in 2.1 genannten Angeboten kommt erst mit der Buchungsbestätigung von der Handballschule Oberberg an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei, jedenfalls unverzüglich nach Vertragsschluss, übermittelt die Handballschule Oberberg dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.

(4) Mit Abschluss des Vertrages werden die Daten des Kunden gespeichert.

(5) Gutschein-Codes müssen direkt im Zuge des Bestellvorganges eingetragen und geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Berücksichtigung eines Gutschein- bzw. Rabattcodes ist nicht mehr möglich.

(6) Im Falle der Buchung eines Zusatzangebotes durch den Kunden erklärt dieser sich damit einverstanden, dass Handballschule Oberberg seine Adressdaten optional an einen entsprechenden Partner zur Abwicklung des Bestell- bzw. Informationsprozesses übermittelt. Der Versand des HSO Trikots erfolgt nur an Adressen in Deutschland.

III. Leistungen
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Handballschule Oberberg ergibt sich ausschließlich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung in Katalogen, Prospekten, Flyern und anderen Informationsmedien sowie der Internetseite „www.handballschule-oberberg.de“ der Handballschule Oberberg und nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

(2) Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und jedenfalls nicht zu einer wesentlichen Änderung der von der Handballschule Oberberg geschuldeten Leistung führen. Die Handballschule Oberberg wird den Kunden über beabsichtigte Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(3) Etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der geänderten Leistungen bleiben von Abschnitt (2) unberührt.

IV.Zahlung
(1) Bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Erhalt der Buchungsbestätigung, ist die Zahlung des Gesamtpreises für die gebuchten Leistungen von der Handballschule Oberberg (Camppreis, Workshop, HSO-Trikot, Events etc.) fällig.

(2) Der Kunde haftet in eigener Person für alle Zahlungsverpflichtungen, die durch seine Buchung begründet werden (insbesondere die Zahlung des Camp/Workshop/Unterrichtsstunde/Event-Preises und von Stornokosten bei Buchung für mehrere Personen), sofern er nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweist, dass er lediglich als Vertreter auftritt. Die Handballschule Oberberg kann die Vertragsannahme davon abhängig machen, dass der Kunde zuvor seine Vertretungsbefugnis für Dritte nachweist.

(3) Nimmt der Kunde / Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm vertragsmäßig durch die Handballschule Oberberg angeboten wurden, nicht in Anspruch, ohne dass ein Rücktritt vom Vertrag insgesamt vorliegt, hat er insoweit keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

V. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde bzw. Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm ihn schriftlicher und / oder mündlicher Form vor und während der Angebote durch die Handballschule Oberberg erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung gemäß Abschnitt VI Absatz (1) durch die Handballschule Oberberg für den Fall der Zuwiderhandlung hiergegen wird ausdrücklich hingewiesen.

(2) Jeder Teilnehmer muss während der Durchführung den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend krankenversichert sein. Ebenso ist sicherzustellen, dass er im Hinblick auf etwaige Schädigungen dritter Personen oder fremden Eigentum im üblichen Rahmen haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen von der Handballschule Oberberg hat der Teilnehmer das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes nachzuweisen. Die Handballschule Oberberg ist berechtigt, die Teilnahme an den Angeboten von der Erbringung dieses Nachweises abhängig zu machen.

(3) Jeder Teilnehmer muss während der Durchführung in der Lage sein, die üblichen und altersangemessenen körperlichen und geistigen Anforderungen zu bewältigen, die eine derartige (Sport-) Veranstaltung unter Berücksichtigung der aus der Ausschreibung ersichtlichen Inhalte und Zeitplanung an die Teilnehmer stellt.

(4) Der Kunde versichert mit seiner Buchung, dass ihm zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Tatsachen über die Person des Teilnehmers bekannt sind, aus denen sich gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen ergeben, die einer Camp-Teilnahme entgegenstehen bzw. diese beeinträchtigen könnten. Der Kunde ist verpflichtet, der Handballschule Oberberg über etwaige entsprechende Veränderungen unverzüglich zu informieren.

(5) Die Handballschule Oberberg ist berechtigt, den Teilnehmer von einem Angebot auszuschließen, wenn offensichtlich ist, dass er nach seinem Gesundheitszustand den Anforderungen nicht gewachsen ist oder es nachträglich Kenntnis davon erlangt, dass die Angaben des Kunden hierzu unzutreffend waren. Bei Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten) anzuwenden.

VI. Kündigung und Rücktritt durch die Handballschule Oberberg
(1) Die Handballschule Oberberg ist berechtigt, den Vertrag (auch) nach Beginn der Durchführung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten die Durchführung des Vertrags trotz einer deswegen bereits ausgesprochenen Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die weitere Vertragsdurchführung für die Handballschule Oberberg unzumutbar ist. Insbesondere behält sich die Handballschule Oberberg das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Regeln/Teilnahmebedingungen (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) oder strafbaren Handlungen den Teilnehmer sofort aus der Veranstaltung auszuschließen.

(2) Ein entsprechendes Kündigungsrecht besteht auch, wenn der Kunde oder der Teilnehmer schuldhaft gegen die vertraglichen Pflichten gem. Abschnitt IV Absatz (1) – (3) dieser Bedingungen bzw. sonstigen Regeln und Weisungen verstößt, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung bzw. im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer objektiv gerechtfertigt sind.

(3) Im Falle einer gem. Absatz (1) und (2) berechtigten Kündigung behält die Handballschule Oberberg den Anspruch auf den vollständigen Preis. Die Handballschule Oberberg muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von der Handballschule Oberberg bleiben durch diese Regelung unberührt.

(4) Beim Nichterreichen der in der Ausschreibungen/Angeboten genannten oder mit dem örtlichen Veranstalter vereinbarten Mindestteilnehmerzahl ist die Handballschule Oberberg berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl in der Buchungsbestätigung angegeben war oder darin auf die jeweilige Ausschreibung verwiesen wurde, in der die Zahl genannt wird. Ebenso teilt die Handballschule Oberberg dem Kunden gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich mit, nachdem feststeht, dass die Veranstaltung mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (je nach Veranstaltung zwischen 5 und 10) nicht durchgeführt werden kann.

(5) Für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder wegen sonstiger Gründe nicht durchgeführt wird, die weder vom ausrichtenden Verein noch von der Handballschule Oberberg oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu vertreten sind, soll der Vertrag mit der Maßgabe weiterhin gelten, dass die Handballschule Oberberg und der Verein einvernehmlich einen neuen Durchführungstermin festlegen, um die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt binnen eines Zeitraums von 18 Monaten noch durchzuführen. Sollte der Kunde zum neugewählten Zeitraum nicht teilnehmen können, erstattet die Handballschule Oberberg den gesamten Veranstaltungspreis

(6) Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt von Anfang an nicht statt und kann aufgrund dessen auch in einem angemessenen Zeitraum nicht nachgeholt werden, so ist von keiner Partei Leistung zu erbringen. Teilleistungen sind entsprechend der von den Parteien vorgenommenen Bewertung zu vergüten, Vorauszahlungen sind zu erstatten.

VII. Rücktritt / Widerrufsrecht des Kunden
(1) Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten:
a) Der Rücktritt ist gegenüber der Handballschule Oberberg schriftlich zu erklären
b) Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko von der Handballschule Oberberg zu leisten. Bei Rücktritt:
Für Veranstaltungen gilt:
– bis 14 Tage vor dem vorgesehenen Camp-Termin sind 50,00 €
des vereinbarten Camp-Preises zu zahlen.
Erfolgt der Rücktritt 13 oder weniger Tage vor dem Camp-Beginn, so ist der volle Preis der Veranstaltung zu zahlen.
d) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
e) Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Seine vertraglichen Verpflichtungen werden hiervon nicht berührt, soweit nicht der Ersatzteilnehmer vollständig in den Vertrag des Kunden eintritt bzw. eine eigene vertragliche Verpflichtung (Eigenbuchung) begründet.

(2) Bei wesentlichen Änderungen ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall kann er die Teilnahme an einer gleichwertigen zeitnahen Ersatzleistung verlangen, soweit eine solche durch die Handballschule Oberberg ohne Mehrpreis aus dem eigenen Angebot realisiert werden kann. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung von der Handballschule Oberberg über die Änderung der Leistung gegenüber der Handballschule Oberberg geltend zu machen. Abschnitt VI Absatz (5) gilt in diesem Fall entsprechend.

(3) Durch die Regelung in Abschnitt VII Absatz (1) wird das Recht zur Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen nicht berührt.

(4) Widerrufsbelehrung

a) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Unter c) findet sich ein Muster-Widerrufsformular

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VfL Handball Gummersbach GmbH , Steinmüllerallee 3 , 51643 Gummersbach; Fax: +49 (0) 2261/8083-16; E-Mail: info@handballschule-oberberg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

b) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, hat er insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Sachen, die über ein Paket versandt werden, sind auf Kosten und Gefahr von der Handballschule Oberberg zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für die Handballschule Oberberg mit deren Empfang.

c) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen

 

VIII. Bild- und Videomaterial
(1) Die Handballschule Oberberg behält sich vor, im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Videomaterial anzufertigen, auf dem auch das teilnehmende Kind individuell oder in einer Gruppe abgebildet ist.

(2) Die Bilder und Videos dürfen von der Handballschule Oberberg für Eigenwerbung- und Präsentationszwecke verwendet werden. Dies gilt auch für Eigenwerbung, welche eindeutig einem kommerziellen Zweck dient. Die Handballschule Oberberg gibt darüber hinaus Bilder und Videos an Partnerunternehmen weiter, um diesen eine Bewerbung von Handballschule Oberberg -Veranstaltung zu ermöglichen.

(3) Die unter Punkt (2) erteilte Nutzungserlaubnis erstreckt sich zeitlich und räumlich unbegrenzt und unbefristet über alle Arten von Medien und Datenträger.

(4) Der Verkauf der Bilder und das Übertragen von Nutzungsrechten an Dritte ist untersagt. Eine Vervielfältigung der Bilder, welche nicht im direkten Zusammenhang mit den unter Punkt a) genannten Zwecken steht, ist ebenfalls untersagt.

(5) Die Verwertung der Bilder & Videos erfolgt ohne Vergütung.

(6) Der Kunde hat das Recht, die unter Punkt (1) erteilte Nutzungserlaubnis jederzeit zu widerrufen. Dies bedarf einer schriftlichen Erklärung, die an:
VfL Handball Gummersbach GmbH
Steinmüllerallee 3
51643 Gummersbach
Fax: +49 (0) 2261/8083-16

E-Mail: info@handballschule-oberberg.de

IX. Haftung
(1) Die Handballschule Oberberg haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sich und seine Erfüllungshilfen. Die Handballschule Oberberg haftet nur dann bei fahrlässiger Verletzung von Pflichten, wenn es sich hierbei um solche handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. vertragswesentliche Pflichten). Im letztgenannten Fall haftet die Handballschule Oberberg jedoch ausschließlich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Die Handballschule Oberberg haftet bei fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.

(2) Die Handballschule Oberberg haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von der Handballschule Oberberg oder eines seiner Erfüllungshilfen verursacht wurde.

(3) Die Handballschule Oberberg haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die auf die Beschaffenheit oder Gefahren des Veranstaltungsgeländes (Räumlichkeit und Außenbereich) sowie der Sporthalle zurückzuführen sind, soweit der Schaden nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von der Handballschule Oberberg oder eines seiner Erfüllungshilfen (mit-)verursacht wurde.

(4) Erfolgt eine Absage der Veranstaltung (Rücktritt gemäß Abschnitt VI Absatz (4)) durch die Handballschule Oberberg gegenüber dem Kunden später als 3 Tage vor Camp-Beginn, so ist die Handballschule Oberberg verpflichtet, dem Kunden einen etwaigen Nichterfüllungsschaden zu ersetzen.

(5) Außer im Fall des vorstehenden Absatzes (4) ist eine über die Rückerstattung des Angebots-Preises hinausgehende Haftung von der Handballschule Oberberg, gleich aus welchem Grund, aufgrund des Rücktritts ausgeschlossen, sofern beim Rücktritt die in Abschnitt V Absatz (3) genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

(6) Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berührt.

X. Sonstiges
(1) Die örtliche Leitung von der Handballschule Oberberg gilt regelmäßig als bevollmächtigt, alle Rechte von bzw. für die Handballschule Oberberg wahrzunehmen, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart bzw. mitgeteilt wird.

(2) Alle Angaben in Katalogen, Prospekten, Flyern sowie auf der Internetseite „www.handballschule-oberberg.de“ von der Handballschule Oberberg entsprechen dem Stand bei Drucklegung bzw. Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Leistungsbeschreibungen verlieren die früheren Publikationen von der Handballschule Oberberg für Angebots-Leistungen und Termine jeweils ihre Gültigkeit.

 

XI. Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen der Handballschule Oberberg und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Handballschule Oberberg der Sitz der Handballschule Oberberg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die die Parteien vereinbart hätten, hätten sie bei Vertragsabschluss die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit gekannt. Ersatzweise gilt das Gesetz.

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KAUFVERTRÄGE

VfL Handball Gummersbach GmbH

Steinmüllerallee 3
D-51643 Gummersbach

 

Im Folgenden „Handballschule Oberberg“ genannt.

– ab August 2020 –

I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Handballschule Oberberg (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte, insbesondere Spieltagscamps, Feriencamps, Individual Training und Workshops auswählen und diese über den Button „Jetzt dabei sein!“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

III. Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde kann die Zahlung per PayPal oder auf Rechnung vornehmen.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

IV. Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

V. Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

VI. Rücktritt / Widerrufsrecht des Kunden

(1) a) Sofern der Kunde vom Vertrag zurücktritt, hat er pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko von der Handballschule Oberberg zu leisten. Bei Rücktritt:
Für Veranstaltungen gilt:
– bis 14 Tage vor dem vorgesehenen Camp-Termin sind 50 €
des vereinbarten Camp-Preises zu zahlen.
Erfolgt der Rücktritt 13 oder weniger Tage vor dem Camp-Beginn, so ist der volle Preis der Veranstaltung zu zahlen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestatten, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

(2) Widerrufsbelehrung

a) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind unter b) geregelt. Unter c) findet sich ein Muster-Widerrufsformular

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VfL Handball Gummersbach GmbH , Steinmüllerallee 3 , 51643 Gummersbach; Fax: +49 (0) 2261/8083-16; E-Mail: info@handballschule-oberberg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

b) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, hat er insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Sachen, die über ein Paket versandt werden, sind auf Kosten und Gefahr von der Handballschule Oberberg zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für die Handballschule Oberberg mit deren Empfang.

c) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen

X. Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.